AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von pcom – Internet Dienste e.K.
nachfolgend Provider genannt (Stand: Januar 2013)

§1 Geltung der Bedingungen

  1. Der Provider erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne daß sie erneut ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten spätestens mit dem ersten Zugriff auf einen der Zugänge des Providers oder mit der erstmaligen Nutzung von Diensten des Providers als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  2. Der Provider ist jederzeit berechtigt, seine Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Provider verpflichtet sich, Änderungen dem Kunden schriftlich bekannt zu geben. Sofern der Kunde nicht innerhalb zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich Widerspruch gegen die geänderten Bedingungen erhebt, werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Der Provider wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung nochmals hinweisen.
  3. Widerspricht der Kunde wirksam, so ist der Provider berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

§2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Provider ist berechtigt, das Zustandekommen des Vertrages abhängig von der Vorlage einer Vorauszahlung oder der Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank zu machen.
  2. Der Provider kann eine Bearbeitungsgebühr für jede vom Kunden gewünschte Änderung des Leistungsangebotes sowie für die Einrichtung eines Benutzerkontos erheben.

§3 Beteiligte

  1. Der Provider kann sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter (Erfüllungsgehilfen, Substituten) bedienen, die jedoch nicht Vertragspartner des Kunden sind oder werden. Ferner besteht zwischen Kunden des Providers kein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.
  2. Kunde ist der Vertragspartner, mit dem der Provider diesen Vertrag abgeschlossen hat. Die Nutzung der vereinbarten Dienste durch sonstige Personen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Provider. Ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung besteht nicht. Der Kunde haftet für alle aus der Benutzung der Dienste des Providers entstehenden Kosten gegenüber dem Provider. Dies schließt insbesondere auch Kosten ein, die durch die mißbräuchliche Nutzung der Dienste des Providers durch Angestellte des Kunden entstehen oder durch Dritte, die sich die Leistungen des Providers über den Kunden erschlichen haben.

§4 Leistungsumfang

  1. Der Provider ermöglicht die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Dienste. Das Leistungsverzeichnis ist Gegenstand des Vertrages und diesem beigefügt.
  2. Der Provider ist berechtigt, die vereinbarten Dienste zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, sowie die Leistungen zu verringern. Für den Fall der Leistungsverringerung ist der Kunde berechtigt Gebühren und Entgelte nach Maßgabe des § 7 zu verringern.
  3. Kostenlose Dienste und Leistungen können jederzeit ohne Vorankündigung eingestellt werden, ohne daß sich hieraus ein Minderungsrecht des Kunden ergibt.
  4. Die Leistungen des Providers werden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland z.Zt. auf der Grundlage von Monopolübertragungswegen der Telekom AG erbracht.

§5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde ist neben der sachgerechten Nutzung der vereinbarten Dienste insbesondere verpflichtet,
  • dem Provider unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm die Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen;
  • dem Provider die Installation von technischen Einrichtungen zu ermöglichen und auf eigene Kosten die dafür erforderlichen und geeigneten Räume rechtzeitig bereitzustellen;
  • die Zugriffsmöglichkeit auf Provider-Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Hand­lungen zu unterlassen;
  • sicherzustellen, daß die mißbräuchliche Nutzung der Provider-Dienste durch Dritte verhindert wird;
  • dem Provider mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den Provider-Diensten verwendet wird;
  • die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder zukünftig für die Benutzung der Provider-Dienste erforderlich sein sollten;
  • den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Paßworte geheim zu halten sowie diese unverzüglich zu ändern oder ändern zu lassen, sofern die Vermutung besteht, daß nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
  • Störungen dem Provider unverzüglich mitzuteilen, sowie, im Rahmen des Zumutbaren, alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung von Mängel oder Schäden und deren Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern oder beschleunigen;
  • nach Abgabe der Störungsmeldung, dem Provider die durch die Ãœberprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu erstatten, sofern sich nach der Prüfung herausstellt, daß die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden lag.
  • Der Kunde ist verantwortlich für von ihm über die Dienste des Providers verbreiteten Daten, Informationen und Programme sowie für von ihm auf Rechnern gespeicherte Daten, Informationen und Programme.
  1. Der Kunde garantiert, daß infolge der Nutzung von Providerdiensten keine Rechte Dritter verletzt werden oder gegen geltendes Recht verstoßen wird. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendung, die dem Provider dadurch entstehen, daß der Kunde die Rechte Dritter verletzt oder gegen geltendes Recht verstößt, stellt der Kunde den Provider, dessen Angestellte und Erfüllungsgehilfen frei.
  2. Im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 1 und 2. ist der Provider berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

§6 Zahlungsbedingungen

  1. Die vom Kunden zu entrichtenden Gebühren für vom Provider erbrachte Leistungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste.
  2. Leitungs- und Kommunikationskosten (Gebühren der Telekom oder sonstiger Anbieter) zwischen dem Kunden und dem Provider sind vom Kunden zu tragen.
  3. Der Provider ist berechtigt, die Preise der allgemeinen Preisentwicklung oder sich ändernden Bereitstellungskosten von Kommunikationseinrichtungen anzupassen.
  4. Soweit nicht anderweitig schriftlich festgehalten, ist die Grundgebühr für die Bereitstellung monatlich im Voraus ohne Abzug zu bezahlen. Sie ist beginnend ab dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu bezahlen und ist mit Zugang der Rechnung fällig. Ist der Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet.
  5. Verbrauchs- und benutzungsabhängige Gebühren sind nach Erbringung der Leistung ohne Abzug zu bezahlen und werden mit Rechnungszugang fällig.
  6. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Providers für Soft- und Hardware sofort nach Lieferung ohne Abzug fällig.
  7. Die Rechnungstellung erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Wünscht der Kunde einen Rechnungsausdruck, so wird dies gesondert berechnet.
  8. Nimmt der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teil, muß der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem Konto des Providers gutgeschrieben sein.
  9. Vorabinformationen über das Ausführungsdatum von SEPA-Lastschriften werden spätestens 3 Kalendertage und frühestens 14 Kalendertage vor dem Tag der Ausführung an den Kunden übermittelt.
  10. Behauptet der Kunde, daß berechnete Gebühren nicht von ihm oder berechtigten Dritten verursacht wurden, so hat er dies nachzuweisen.

§7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung

  1. Gegen Ansprüche des Providers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
  2. Der Provider hat Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund sonstiger Ereignisse, welche dem Provider die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen nicht zu vertreten. Dies gilt auch für den Fall, daß solche Ereignisse bei Dritten (Erfüllungsgehilfen und Substituten) eintreten und dadurch die Leistung des Providers wesentlich erschwert oder unmöglich wird. Ebenso hat der Provider Liefer- und Leistungsverzögerungen, die durch den Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Telekom AG, bei den vom Provider autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten, nicht zu vertreten, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Satz 1 und Satz 2 gelten auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen. Soweit es sich um vom Provider eingesetzte Substituten handelt, hat der Provider Liefer- und Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten. Der Provider ist in den genannten Fällen berechtigt, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
  3. Im Falle einer länger als zwei Wochen andauernden erheblichen Behinderung ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung volumenabhängiger Leistungen zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern.
  4. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
    * kein Zugriff auf die Provider-Infrastruktur möglich ist,
    * die Nutzung einzelner im Leistungsverzeichnis aufgeführten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beeinträchtigungen vorliegen.
  5. Liegt die Störung außerhalb des Verantwortungsbereiches des Providers, erfolgt die Rückvergütung von Entgelten nicht. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn der Provider oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder zumindest grob fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als 10 Werktage erstreckt. Für die Ermittlung des Erstattungsbetrages wird die in §6 Absatz 3 aufgeführte Berechnungsformel zugrunde gelegt.

§8 Zahlungsverzug

  1. Der Provider ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, Leistungen zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall weiterhin verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu bezahlen.
  2. Kommt der Kunde
    * für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte
    * oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so ist Provider berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
  3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Provider vorbehalten.
  4. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Provider berechtigt, Zinsen von 3% über dem Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen.

§9 Kündigungsfristen und Laufzeit der Verträge

  1. Die Laufzeit der Verträge beträgt, sofern nicht anders bestimmt, jeweils 3 Monate und verlängert sich automatisch um jeweils 3 Monate, wenn der Nutzer den Vertrag nicht spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Laufzeit kündigt.
  2. Kündigungen haben immer schriftlich mit Unterschrift zu erfolgen. Kündigungen per E-Mail sind nicht wirksam.

§10 Entstörung

  1. Störungen der technischen Einrichtungen des Providers werden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Bürozeiten (werktags von 9.00 – 17.00) beseitigt.
  2. Außerhalb der in Abs. 1 genannten Zeiten werden Störungen gegen gesonderte Entgelte nach Vereinbarung beseitigt.

§11 Eigentumsvorbehalt

  1. Der Provider behält sich das Eigentum an gelieferter Software oder Hardware vor, bis sämtliche Forderungen der Providers gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind.
  2. Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltrechten ist nicht als Rücktritt vom Vertrag anzusehen. Es verbleiben dem Provider vielmehr, neben dem Anspruch auf Herausgabe seines Eigentums, seine Rechte aus dem Vertrag, insbesondere auf Ersatz von Schaden und entgangenem Gewinn.

§12 Haftung

  1. Es kann technisch bedingt nicht gewährleistet werden, daß die Dienste ununterbrochen oder fehlerfrei zur Verfügung steht. Des weiteren wird nicht gewährleistet, daß durch die Benutzung der Dienste bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
  2. Der Provider gewährleistet auf gelieferte Ware für einen Zeitraum von 24 Monaten, daß die Ware frei von Material- und Herstellungsfehlern ist. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt, verändert oder repariert oder nicht nach den Instruktionen des Herstellers benutzt oder gewartet wird.
  3. Etwaige Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Haftung des Providers beschränkt sich auf den Austausch von Teilen oder des Gerätes.
  4. Falls der Provider einen ordnungsgemäß mitgeteilten Mangel an einem Gerät nicht durch Instandsetzung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben kann, kann der Kunde schriftlich eine Frist von einem Monat setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist vom Vertrag über das mangelhafte Gerät zurücktreten.
  5. Der Provider haftet nicht für übermittelte Informationen und Daten und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
  6. Der Provider haftet nicht für Schäden, Verluste oder entgangenen Gewinn, die durch die Nutzung der bereitgestellten Dienste bzw. der Unmöglicheit oder Erschwerung der Nutzung der bereitgestellten Dienste entstehen.
  7. Ist ein schadenverursachendes Ereignis auf Monopolübertragungswegen der Telekom AG eingetreten, gelten die im Verhältnis von Telekom und Provider anwendbaren Bestimmungen für die Haftung des Providers gegenüber seinen Kunden entsprechend.
  8. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber dem Provider als auch im Verhältnis zu seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vor.
  9. Sofern nicht die Haftung des Providers nach diesen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist, ist sie bei Schäden die
    * durch die Inanspruchnahme von Provider-Diensten,
    * durch die Ãœbermittlung und Speicherung von Daten,
    * die Verwendung übermittelter Programme und Daten,
    * durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens des Providers,
    * oder deswegen, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch den Provider nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf eine Monatsgebühr beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  10. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die dem Provider oder Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Provider-Dienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen unter § 5 bestimmten Obliegenheiten nicht nachkommt.

§13 Datenschutz und Geheimhaltung

  1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die vom Provider unterbreiteten und vermittelten Informationen als vertraulich.
  2. Der Kunde wird hiermit gem. § 33 I Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß der Provider seine Anschrift in maschinenlesbarer Form erfaßt und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
  3. Bedient sich der Provider zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter, ist der Provider berechtigt, die anlagenbezogenen Teilnehmerdaten (Netzdaten) offenzulegen, soweit dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
  4. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, sich oder Dritten unter Inanspruchnahme der Provider-Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen, zu verändern oder zu löschen. Es wird auf die gültige Gesetzgebung verwiesen.
  5. Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß E-Mail die Speicherung von Nachrichteninhalten notwendig macht. Sofern diese nicht durch den Kunden selbst verschlüsselt werden, liegen sie im Klartext vor.
  6. Zur Ermittlung von Entgeltabrechnungen, zur Leistungsverbesserung, zur Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern sowie zum Schutz vor Mißbrauch und Computersabotage werden vom Provider Verbindungsdaten erfaßt, gespeichert und maschinell ausgewertet.

§14 Schlußbestimmungen

  1. Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der jeweilige Sitz des Providers.
  2. Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
  3. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Provider-Kunden gebunden.
  4. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Dies gilt nicht, sofern in diesem Falle das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine der Vertragspartei darstellen würde. Die Vertragspartner werden sich, soweit eine Bestimmung unwirksam ist, auf einen neue Bestimmung einigen, die der gewollten Regelung möglichst nahekommt und rechtlichen Bestand hat.
  5. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform bzw. der schriftlichen Bestätigung der Provider.